Wissenswertes
Im Folgenden informieren wir über die Höhe der Heimentgelte in Abhängigkeit vom Pflegegrad, die bei einem Umzug in unser Haus anfallen.
Die Gesamtkosten für den Heimplatz setzen sich zusammen aus:
- Pflegekosten
- Investitionskosten (z.B. für die Instandhaltung der Einrichtung)
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Ausbildungsvergütung (bei ausbildenden Einrichtungen)
Grundsätzlich stellt sich in erster Instanz die Frage, wie hoch der vom Pflegebedürftigen selbst zu bezahlende Eigenanteil ist und wie eine Finanzierung durchgeführt werden kann.
Pflegekasse und Pflegegrade
Pflegebedürftige werden von ihrer Pflegekasse unterstützt. Die Pflegekosten (der pflegebedingte Aufwand) wird bei vorliegendem Pflegegrad erstattet. Die Pflegekasse übernimmt monatlich ab dem 01.01.2017 bei Eingruppierungen:
- in den Pflegegrad 2 bis zu 770,00 Euro
- in den Pflegegrad 3 bis zu 1.262,00 Euro
- in den Pflegegrad 4 bis zu 1.775,00 Euro
- in den Pflegegrad 5 bis zu 2.005,00 Euro
Wie funktioniert die Abrechnung?
Den Betrag des jeweiligen Pflegegrads rechnen wir mit der gesetzlichen Pflegekasse direkt ab. Der Restbetrag wird dem Pflegebedürftigen als Eigenanteil in Rechnung gestellt. Bewohner, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, bekommen die gesamten Heimkosten in Rechnung gestellt.
Das bedeutet, dass die Rechnung bei der entsprechenden Krankenkasse bzw. Pflegekasse eingereicht werden muss. In welcher Höhe die Krankenkasse bzw. Pflegekasse die Kosten übernimmt, hängt davon ab, zu wie viel Prozent die Versicherung abgeschlossen worden ist.
Bei Fragen zu
Preisen und Finanzierung sprechen Sie uns an.
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