
In diesem Corona-Ticker informieren wir Sie über die aktuelle Situation in unserer Einrichtung.
Da wir derzeit keinen positiven COVID-19 Fall aufweisen, sind Besuche in unserer Einrichtung wieder möglich.
Beachten Sie:
Besuche bei Bewohner*innen sind ab sofort wieder möglich.
Telefonate, Skype-Telefonate oder Fenstergespräche können dennoch weiterhin nach Absprache genutzt werden.
Ausnahmen (nach §1, Abs. 2 der Corona-Einrichtungsschutzverordnung (Stand: 23. Januar 2021)) bitten wir mit der Einrichtungsleitung zu besprechen.
Organisatorisches
-
Bewohner*innen dürfen 2x wöchentlich Besuche von max. 1 Person (engster Familienkreis, eigene Kinder oder Ehepartner), unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen, erhalten
-
Telefonische Terminvereinbarung am Empfang: 06657 60867-700 zwischen 08:00 – 13:00 Uhr
-
Besuchszeiten an allen Wochentagen: 10:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00Uhr
-
Besuchsdauer: 1 Stunde (nur zur vollen Stunde)
-
Registrierung jedes Besuchers vor dem Besuch (Ihre Daten werden für einen Monat geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden aufbewahrt und nach Ablauf der Frist gelöscht und vernichtet)
Besuchsregelungen
-
Besucher*innen müssen negativ einen POC Test ODER einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48h ist
-
Hände vor dem Besuchskontakt desinfizieren
-
Von der Einrichtung gestellte FFP2-Maske dauerhaft in der Einrichtung tragen - auch im Außengelände
-
Besucher*innen werden vor dem Besuch in die erforderlichen Schutzbestimmungen (Hygieneregeln, Abstandsgebot, korrektes Tragen der FFP2-Maske, Besuchsdauer, direktes Aufsuchen der Besuchsräume) eingewiesen
-
Abstandsregeln von min. 1,50 m sind während der Besuche grundsätzlich einzuhalten
-
Bitte im Interesse Ihrer Angehörigen von Umarmungen und näherem Körperkontakt absehen
-
Bei Zeigen von Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur etc.) darf die Einrichtung nicht betreten werden
-
Zimmerbesuche NUR mit Ausnahmeregelung
-
Keine Sonderregelung für geimpfte Personen
-
Das Verlassen der Einrichtung ist jederzeit möglich! Alle Bewohner*innen haben FFP2-Masken erhalten, die im Außengelände zu tragen sind
-
Der Eingang befindet sich am Haupteingang. Dort melden Sie sich bitte beim Personal an
Bitte unterstützen Sie unser Personal und halten sich an deren Anweisungen.
Corona-Einrichtungsschutzverordnung
Weitere Regelungen können Sie der Corona-Einrichtungsschutzverordnung (Stand: 23. Januar 2021) entnehmen, auf welches unser einrichtungsbezogenes Schutzkonzept aufbaut:
Corona-Einrichtungsschutzverordnung (Stand: 23. Januar 2021)
Beachten Sie bei jedem Besuch bitte die vorgeschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen!
Wir danken für das Verständnis in dieser unsicheren Zeit!