
Liebe Angehörige, Betreuer:innen und Interessierte,
nicht nur wir beschäftigen uns mit der schwierigen Frage, wie der Pflegenotstand bewältigt werden kann. Denn trotz steigendem Bedarf an Pflegeleistungen, steht dem Arbeitsmarkt bereits heute nicht genügend Personal zur Verfügung.
Um dieser Herausforderung entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber 2021 das Tariftreuegesetz beschlossen. Dieses Gesetzt verpflichtet ab dem 01.09.2022 alle Pflegeeinrichtungen Mitarbeitenden aus Pflege und Betreuung eine, sich nach einem Tarifvertrag oder dem durchschnittlichen Entgelt der Region richtenden Entlohnung zu zahlen. Das Tariftreuegesetzt weckt damit die Hoffnung, mehr Menschen von Pflegeberufen zu überzeugen.
Wir halten uns selbstverständlich, auch zum Wohle unserer Mitarbeitenden, an das Tariftreuegesetzt und passen die Entlohnung dementsprechend an. Die steigenden Personalkosten haben zur Folge, dass die Pflegekosten für Bewohner:innen, Gäste, und Klient:innen in unseren Pflegeeinrichtungen unweigerlich ab dem 01.09.2022 erhöht werden.
Für diese notwendige Anpassung bitten wir um Ihr Verständnis!
Bleiben Sie gesund,
Ihr nurona Team
Marcel Heid
Einrichtungsleitung
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